Warum sich die Riester-Rente eigentlich immer für Familien mit Kindern lohnt und warum die Steuerersparnis Spaß macht?
Immer mehr Riester-Renten Anbieter aktualisieren ihre Produkte und bieten damit den Verbrauchern noch bessere Produkte an. Mit der erhöhten Zulage ab 2018 profitieren damit Sparer doppelt. Auch Verbraucher mit alten Riester-Rentenverträgen können von dieser Entwicklung profitieren, denn diese sind nicht an ihre Altverträge gebunden!
Doch was gibt es beim Riester-Renten-Wechsel zu beachten?
Vertragskonditionen und Garantien
Eines gilt für alle Riester-Modelle: Zu Beginn der Auszahlungsphase, also meist beim Vertragsende der Police, müssen per Gesetz wenigstens die eingezahlten Beiträge und alle gezahlten staatlichen Zulagen zur Verfügung stehen. Damit kann der Sparer effektiv keinen Verlust machen. Zu beachten ist jedoch, dass die Kapitalgarantie nur für das Vertragsende, also den Rentenbeginn gilt: Während der Vertragslaufzeit gibt es keinen Anspruch auf diese Kapitalgarantie. Wenn Sie also vorzeitig aus Ihrem Riester-Vertrag raus möchten, können Sie unter Umständen auch Geld verlieren. Kontaktieren Sie deshalb immer im Voraus einen Honorarberater um alle Eventualitäten abzuklären.
Riester-Rente nicht voreilig kündigen
Vor einem übereilten Anbieterwechsel sollten Sie sich zuerst noch einmal genau mit den Konditionen Ihres bestehenden Vertrags vertraut machen. Dazu lesen Sie am besten die Vertragsbedingungen oder kontaktieren einen Finanzexperten. Ein wichtiger Faktor bei der Analyse des Vertrages ist die Laufzeit. Wenn Sie schon einige Jahre in Ihren Riester-Vertrag eingezahlt haben und es sich um eine Rentenversicherung handelt, dann haben Sie einen großen Teil der Abschluss- und Vertriebskosten meist schon bezahlt. Bei einem neuen Anbieter würden diese Kosten dann erneut anfallen! Außer Sie schließen bei einem Honorarberater eine Netto-Police ab. Diese Police ist ohne Abschlusskosten erhältlich. Unsere Honorarberatung berechnet Ihnen rund 50 % der gesparten Abschlussprovision als Honorar. Weiter ist zu beachten, dass bei früheren Riester-Rentenversicherungen meist noch ein höherer Garantiezins vereinbart worden ist und dieser oft bei 2,25 Prozent lag. Wenn Sie jetzt im Jahr 2017 einen Neuvertrag abschließen, erhalten Sie nur noch einen Garantiezins von 0,9 Prozent! Ein Wechsel muss sich in diesem Fall nicht zwingend lohnen, auch wenn die Verwaltungsgebühren geringer sind. Lassen Sie Ihren Vertrag am besten von einem Honorarberater prüfen. Das spart Zeit und Geld.
Wechselgebühren bei der Riester-Rente beachten
Zusätzlich fallen bei einem Wechsel des Riester-Anbieters Kosten an, die mit in der Kalkulation berücksichtigt werden sollten. Diese dürfen seit 2014 beim „alten“ Anbieter maximal 150 Euro betragen. Daher rechnet sich für gut kapitalisierte Riester-Verträge meist der Wechsel zum günstigeren Anbieter. Der „neue“ Anbieter darf maximal 50 Prozent des übertragenen und geförderten Kapitals für die Berechnung von Vertriebs- und Abschlusskosten heranziehen. Jedoch verlangen viele Anbieter auch weniger. Diese Regelung gilt allerdings nur für ab 2014 neu abgeschlossene Verträge. Für davor abgeschlossene Altverträge bleibt es bei den damals zwischen Anbieter und Riester-Sparer getroffenen Vereinbarungen.
Beitragsfreistellung oft nicht die bessere Wahl
Oft werden Riester-Verträge beitragsfrei gestellt und bleiben somit weiter aktiv. Die Beitragsfreistellung ist der günstigere Weg im Fall einer nicht Weiterführung des Vertrages. Bei Altverträgen kann sich eine Beitragsfreistellung lohnen und ein Abschluss eines günstigeren Neuvertrags. Vor allem bei Fonds-Riestern lohnt sich jedoch der Übertrag des Guthabens. Denn dieses entwickelt sich z.B. bei einem Fondswechsel oft deutlich besser. ETFs sind hier effektive Optimierungsvarianten. Sie haben Fragen zu Ihrem bestehenden Riester-Vertrags, dann lassen Sie sich von der Honorarberatung 4vestor GmbH beraten.
4vestor Gmbh
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